Das iPad-Kassensystem zum Festpreis

Nur noch wenige Wochen, dann tritt die neue „Kassensicherungs-Verordnung“ in Kraft – und beschert Gastronomie und Hotellerie neue Regeln zur Kassen- und Buchführung. Wir haben mit Armin Terving, gesprochen, Mitglied unserer Geschäftsführer und zugleich Chef-Entwickler von roc.Kasse, was er von den Neuerungen hält…

Nur noch wenige Wochen, dann tritt die neue „Kassensicherungs-Verordnung“ in Kraft – und beschert Gastronomie und Hotellerie neue Regeln zur Kassen- und Buchführung. Wir haben mit Armin Terving, gesprochen, Mitglied unserer Geschäftsführer und zugleich Chef-Entwickler von roc.Kasse, was er von den Neuerungen hält…
 
Armin, vielleicht mal grundsätzlich vorweg: Was hältst du von der KassenSichV als Ganzes?

Kanz klar: Viel! Sicher, die Verordnung schafft zunächst die ein oder andere zusätzliche Belastung für Gastwirte, zumindest vorübergehend. Aber sie schafft auch Klarheit im per se schwierigen Verhältnis zwischen Fiskus und den Unternehmern, und das begrüßen wir. Das Gastgewerbe schien bisher ja bisweilen fast unter einer Art Generalverdacht der Steuerhinterziehung zu stehen – dem dürfte die KassenSichV ebenso die Grundlage entziehen wie dem Wirtschaften krimineller „schwarzer Schafe“ – für ehrlich wirtschaftende Unternehmer sicher ein Vorteil!

Dazu kommt, dass die Neuerungen ja letztlich auch den Gastwirten nützen: mehr Klarheit bezüglich der eigenen Kassenführung heißt ja auch: bessere Buchführung, weniger Abrechnungsfehler, und damit: ein besser geführtes Geschäft!
 
Trotzdem sorgt die neue Verordnung ja doch für einigen Wirbel, sowohl bei Gastwirten als auch bei Finanzämtern. Stehen uns nicht auch ein paar Schwierigkeiten bevor?

Die KassenSichV ist sicherlich keine Kleinigkeit, Kassenbetreiber sollten sich in jedem Fall gut vorbereiten. Das heißt: Die Neuerungen verstehen und die erforderlichen Schritte umsetzen. Grund zur Panik sollte das alles aber nicht sein: Viele andere Länder haben ähnliche Neuerungen schon früher eingeführt als wir hierzulande – und die Betriebe dort haben die Umstellung auch schnell und ohne große Schmerzen bewältigt.

roc.Kasse-Kunden Österreich müssen z.B. schon seit 2017 die dortige „Registrierkassensicherungsverordnung“, kurz RKSV einhalten – und haben die entsprechende Umstellung durchaus gut bewältigt.
 
Was vermutlich nicht heißt, dass sich Wirte mit der Vorbereitung Zeit lassen können, oder? Hast du auch von diesem „Aufschub“ bis Oktober nächsten Jahres gehört? Was ist denn damit?

Klar, ich habe diese DIHK-Verlautbarung auch gesehen. Und dieser zufolge haben Bund- und Länderfinanzverwaltungen ja eine „Nichtbeanstandungsregelung“ für die KassenSichV beschlossen haben. Wenn das so richtig ist, könnten Dieser zufolge könnte das Fehlen einer Technischen Sicherheitseinrichtung in der Kasse dann bis Ende September 2020 wohl wirklich zumindest ohne Buße bleiben. Aber: würde ich der Sache trauen, wenn ich ein Restaurant hätte? Sicher nicht.

Wir raten Kunden grundsätzlich, nicht mit dieser möglichen Verschiebung zu planen, sondern die eigene Kasse gleich – und noch vor dem 01.01. – umzurüsten sowie die betrieblichen Abläufe umzustellen. So bleiben sie auf der Sicheren Seite und vermeiden Ärger mit Prüfern, selbst wenn sich nochmal etwas ändern sollte.

Wir wissen ja: bisher hat die Einführung der KassenSichV-Einführung nicht gerade durch Klarheit, Verbindlichkeit oder auch nur rechtzeitigen Informationen geglänzt… daher: lieber fristgerecht startklar sein!“
 

Kannst du nochnmal beschreiben, was da so alles dazugehört? Kurz: Wie bereiten Wirte sich bestmöglich auf die KassenSichV vor?

Klar, gern! Wichtig sind vor allem drei Dinge: Gastwirte sollten zum 01.01.2020 alle ihre digitalen Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet haben. Zum selben Zeitpunkt müssen Sie auch damit beginnen, jedem Kunden bei der Zahlung einen Kassenbeleg aushändigen. Und: bis zum 31.01.2020 müssen Sie alle von Ihnen eingesetzten Kassen bei ihrer zuständigen Finanzbehörde melden.

Außerdem kann es Sinn machen, die eigene Belegschaft auf mögliche Kassen-Nachschauen vorzubereiten – denn auch die dürfte es ab Januar dann vermehrt geben.“
 
Und wie unterstützt roc.Kasse Kunden bei alledem?

Wir setzen dieKassenSichV mittels einer BSI-zertifizierten Hardware-Lösung um: Diese – letztlich ein Computerchip – wird in einen Belegdrucker in dem Firmennetzwerk eingesetzt, in dem sich auch die zu sichernden Kassen befinden. Nach Inbetriebnahme dieses „roc.TSE“-Moduls erfüllt die iPad-Kasse alle ab Januar geltenden Bestimmungen.

Kunden können das Modul ab sofort bei uns vorbestellen und erhalten im Gegenzug eine Bestell-Bestätigung, die im Falle einer Prüfung als Nachweis über die Nachrüstung genügt – und das selbst dann, wenn das Modul selbst etwa aufgrund von Liefer-Verzögerungen bei unseren Zulieferern oder Änderungen seitens des BSI noch nicht verbaut sein sollte.

Die gute Nachricht ist also, dass alle roc.Kasse Kunden und Umsteiger auch nach 2020 ihre roc.Kasse weiter verwenden dürfen und damit ein stabiles und sicheres zukunftsfähiges System haben. Mit dem Modul roc.TSE werden alle Anforderungen der KassenSichV für Deutschland erfüllt.“

Alles klar. Das war sehr hilfreich, danke Dir!

Immer gerne!
 

Alles klar?

Vielleicht ja nicht – die gesetzlichen Regelungen rund um die KassenSichV sind ja auch nicht wirklich einfach zu verstehen. Falls Ihr also noch Fragen habt, schickt uns am besten einfach eine kurze E-Mail, wir bemühen uns dann, euch zu helfen. Wichtig dabei: wir sind keine Rechtsanwälte, und können daher auch keine Rechtsberatung leisten! (Auch dieser Blogpost ist nur eine Zusammenstellung unseres Erfahrungswissens!).


Mehr zum Thema:

Weitere Hintergrundinfos zur KassenSichV findest Du in unserem entsprechenden Blog-Beitrag hier:

Bildnachweis:

Headerbild von CoWomen auf Unsplash.