Das iPad-Kassensystem zum Festpreis

Die KassenSichV kommt! Was vor allem bedeutet: Zum 1. Januar 2020 verschärft der Gesetzgeber die Regeln für elektronische Registrierkassen. Praktische Module ergänzen bereits vorhandene Kassen und helfen dabei, dass die Umstellung passend zur neuen Gesetzeslage möglichst einfach klappt. Wir listen trotzdem nochmal auf, was Du wissen musst:

Die KassenSichV kommt! Was vor allem bedeutet: Zum 1. Januar 2020 verschärft der Gesetzgeber die Regeln für elektronische Registrierkassen. Praktische Module ergänzen bereits vorhandene Kassen und helfen dabei, dass die Umstellung passend zur neuen Gesetzeslage möglichst einfach klappt. Wir listen trotzdem nochmal auf, was Du wissen musst:

Die Technische-Sicherheits-Einrichtung, in Kurzform TSE, ist eine neue Vorschrift, die elektronische Registrierkassen ab Januar 2020 erfüllen müssen. Durch das TSE soll ein besserer Schutz vor der Manipulation vorhanden sein – es geht also eigentlich nur um die Sicherheit der Kunden und nicht zuletzt auch um die Sicherheit von Unternehmen oder vom Finanzamt. Neben der Technischen Sicherheits Einrichtung, also dem TSE, muss auch eine Schnittstelle für Exporte von Daten vorhanden sein. Diese digitale Schnittstelle ergänzt das TSE an sich – außerdem müssen die einzelnen Aufzeichnungen auf einem Speichermedium gespeichert werden. Alle drei Punkte zusammen sorgen dann dafür, dass die Kasse dem aktuellen, deutlich schärfer werdenden Gesetz entspricht. Diese Dinge sollten zur Vermeidung von Ärger und von erheblichen Bußgeldern dringend eingehalten werden. Sonst kann es passieren, dass bei einer Registrierkasse, die nicht gesetzeskonform ist und kein TSE Modul beinhaltet, bis zu 25.000 Euro Strafe anfallen!
 

Kassenbelege, Sicherheitsmodule und Anmeldungen beim Finanzamt

Was genau steckt eigentlich hinter TSE und was muss das praktische Modul bieten, damit die Kasse weiterhin genutzt werden kann? Alle Kassen müssen in Zukunft beim Finanzamt angemeldet sein und ein Kassenbeleg muss dem Kunden verpflichtend ausgestellt werden. Ohne geht es nicht mehr, da alle Registrierkassen vor einer Manipulation geschützt sein müssen. Die technische Sicherheits-Einrichtung, also die TSE, muss zertifiziert sein und wird dadurch einheitlicher und ist besser nachzuprüfen. Anstatt sich jetzt eine neue Kasse zu kaufen, reicht es im Falle der roc.Kasse aber aus, mit einem passenden und entsprechend zertifizierten Modul nachzurüsten. Durch diese Aufrüstung werden alle Vorgaben erfüllt, es kommt nicht zu Schwierigkeiten und die Kasse kann weiterhin genutzt werden.

Ab Januar 2020 müssen übrigens folgende drei Punkte erfüllt oder umgesetzt werden, damit die Kasse weiterhin dem Gesetz entsprechend eingerichtet ist und benutzt werden darf. Dabei handelt es sich um diese drei Punkte:

Schutz vor Manipulation

Dieser Schutz wird durch das zertifizierte TSE Modul erreicht und ist eine Voraussetzung, damit die Kassen nicht mehr manipuliert werden können. Der Vorteil der roc.Kasse ist, dass dieses Modul einfach gekauft werden kann und es definitiv nicht erforderlich ist, eine ganz neue Kasse zu kaufen.

Ausgabepflicht der Belege

Ein Beleg muss ab Januar ausgestellt werden. Der Kunde nimmt den Beleg nicht mit? Ganz egal, Hauptsache er wird ausgestellt, sonst handeln Unternehmen gegen das Gesetz.

Meldepflicht der Kassen

Ab Januar 2020 muss die Registrierkasse dem Finanzamt gemeldet werden – vorher war das nicht nötig. Eine schon vorhandene Kasse muss spätestens bis zum 31. Januar gemeldet werden. Neue Kassen sollen dann immer innerhalb von einem Monat angemeldet werden. Das zuständige Finanzamt der Region ist der richtige Ansprechpartner für diese Meldung.

 

Praktische Ergänzung: Vorteile durch das roc.TSE Modul

Kunden, die schon ein System und sich bereits eine roc.Kasse gekauft haben, müssen jetzt aber wie schon erwähnt nicht befürchten, dass jetzt zum Stichtag eine neue Kasse fällig wird. Genau an dieser Stelle setzt das praktische und passend zur neuen Gesetzeslage entwickelte roc.TSE Modul. Mit diesem Modul, die eine Ergänzung der Kasse darstellt, kann die bisherige Kasse durch das Upgrade weiterhin genutzt werden. Sonst wäre ab Januar 2020 der Zeitpunkt für den Kauf einer neuen Kasse gekommen, was so zum Glück umgangen wird.

Wichtig ist, dass alle Kunden nachweisen können, dass eine solche Kasse gekauft wurde. Wer nachweisen kann, dass das neue TSE Modul gekauft wurde, muss sich entsprechend keine Sorgen mehr um die Änderungen und um mögliche Schwierigkeiten im Zusammenhang machen. Der Nachweis kann in Form der Vorlage der Rechnung oder durch die Zahlung erfolgen. Das roc.TSE Modul ist auch jetzt schon ohne Schwierigkeiten bestellbar – auf diese Weise ist es gar nicht nötig bis zum Stichtag mit den Änderungen zu warten. Der Stichtag am 1. Januar 2020 für die Änderungen und für die Einhaltung der neuen Sicherheitsvorschriften in Form von TSE bei den Kassen sollte aber in jedem Fall eingehalten werden. Weitere Schritte außer dem Kauf des Moduls und dem Nachweis von diesem Kauf sind für Kunden der roc.Kasse gar nicht nötig, damit diese in Zukunft richtig genutzt werden kann – ganz ohne Ärger mit dem Gesetz oder mit dem Finanzamt zu befürchten.

Es gilt daher: Noch im Jahr 2019 das das Modul für die Registrierkasse bestellen, die Rechnung oder einen Nachweis über die Zahlung aufbewahren und dann entspannt zurücklehnen.


 

Mehr zum Thema:

Weitere Infos zum roc.TSE-Modul findest Du auf unserer Modul-Site:

 

Bildnachweis:

Headerbild von Glenn Carstens-Peters auf Unsplash